Beitragsordnung
Nachfolgend aufgeführte Beitragssätze sind gültig ab 01.01.17
(A) Jahresbeiträge |
1. Jahr |
2. Jahr |
ab 3. Jahr |
Erwachsene Einzelpersonen | € 250 | € 230 | € 210 |
Erwachsene Ehepaare | € 370 | € 350 | € 320 |
Jugendliche / Schüler / Auzubildende / Studenten | € 85 | € 85 | € 75 |
Ausnahmen: |
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• Jugendliche die im laufenden Kalenderjahr das 8. Lebensjahr vollenden, sind beitragsfrei | |||
• 1. aktives Kind von einem Mitglied | € 75 | € 75 | € 65 |
• jedes weitere aktive Kind oder Geschwisterkind |
€ 45 | € 45 | € 35 |
• Passive Mitgliedschaft | € 30 | € 25 | € 20 |
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Mitglieder, die im Beitragsjahr das 16. Lebensjahr vollenden, sind zu einer Arbeitsleistung von 5 Zeitstunden im Jahr verpflichtet. ersatzweise ist ein Betrag von € 20,--/h, ingesamt € 100,-- zu entrichten. Wenn die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann, ist die Ersatzleistung zum Jahresende fällig und wird zum 01.02. des nächsten Jahres mit der Beitragszahlung eingezogen. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, ist die Ersatzleistung spätestens zum 31.12. des laufenden Jahres unaufgefordert zu zahlen. |
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Die Möglichkeit zu einer einmonatigen Schnuppermitgliedschaft zu € 60,-- (€ 20,-- für Jugendliche) wir d gewährt mit Anrechnung bei Eintritt im selben Jahr auf den Jahresbeitrag). |
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Pro Person und Stunde | € 5,00 | € 2,50 | |
Maximal pro Platz und Stunde | € 10,00 | € 5,00 | |
Die Gastspielerschaft darf den Charakter von Einzelfällen nicht überschreiten. Ausnahmen bedürfen der Zustimung des Vorstandes. Für die Spielberechtigung ist vorher der Eintrag in die Gästeliste vorzunehmen und die entsprechende Gebühr bei der Clubhausbewirtung zu entrichten (siehe auch Gastspielerregelung). |
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